Truppmann Teil II

 

Truppmannausbildung Teil II

 

Die Ausbildung zum Truppmann soll innerhalb von maximal 4 Jahren abgeschlossen sein.

Feuerwehrangehörige, deren Truppmann-Ausbildung 1 noch nicht abgeschlossen ist, können im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähigkeit bei Einsätzen tätig werden. Sie sind außerhalb des Gefahrenbereiches und unter Anleitung eines erfahrenden Feuerwehrangehörigen einzusetzen. Die Ausbildung zum Truppmann wird sowohl in den Ortsfeuerwehren als auch lehrgangsmäßig auf Stadtebene durchgeführt.

Die Ausbildung berücksichtigt den Einsatz im Rahmen von Trupp, Staffel und Gruppe im Sinne der Feuerwehrdienstvorschriften.

Richtziel (Ausbildungsziel) für den Lehrgang:

Der Lehrgangsteilnehmer besitzt Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihn befähigen, seine Aufgaben als ausführende Einsatzkraft in einem nicht selbstständigen Trupp (Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp) unter Aufsicht eines Truppführers oder in Einzelfunktion (Melder) innerhalb einer taktischen Einheit im Einsatz, bei innendienstlichen Aufgaben und bei Brandsicherheitswachen wahrzunehmen.

Hinweise auf ergänzende Ausbildung:

Diese Ausbildung ist in der Regel zu ergänzen durch

- Ausbildung zum Sprechfunker,

- Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger,

um eine umfassende Tätigkeit in den Funktionen „Truppmann" und „Melder" bei Hilfeleistungen und Löscheinsätzen zu ermöglichen.

Zur Zeit nehmen 12 Kameradinnen und Kameraden an der Truppmannausbildung Teil 2 in der Ortsfeuerwehr Querum Teil, der Ausbildungsdienst findet wechselnd Freitags 18:30 - 21:00 Uhr und Sonntags 10:00 - 12:00 Uhr statt.

Haben Sie Fragen zur Ausbildung in der Ortsfeuerwehr Querum dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail an: ortsbrandmeister@feuerwehr-querum.de